Eine Wohnung zu vermieten, stellt für den Vermieter nicht selten eine Herausforderung dar. Daher beachten Sie unsere Vermietungs-Tipps.
Das Marketing sollte gut geplant sein. Welche Informationen können Sie über das Objekt zusammenstellen, wo möchten Sie dafür werben? Traditionell gilt immer noch eine Anzeige in der Tages- oder Wochenpresse als weitverbreitetes Medium.
Doch immer öfter werden Anzeigen in Internetportalen geschaltet. Der Vorteil: hier erreichen Sie ein weitaus größeres Publikum, da diese Portale überregional geschaltet sind. Für die richtige Darstellung der Immobilie benötigen Sie Fotos, eine genaue Beschreibung und am besten noch einen Grundriss – erstellen Sie ein Exposé über Ihre Wohnung.
Die Auswahl der Mieter sollte mit Bedacht erfolgen. Es stellt sich zunächst die Frage, wer in das Haus einziehen soll. Haben Sie zum Beispiel eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit jungen Bewohnern, sollten Sie darauf achten, dass die neuen Mieter zu den anderen Mietern, in diesem Fall vor allem Familien mit Kindern, gut passen. Immerhin vertragen sich Jung und Alt bisweilen nur bedingt.
Mieter – Selbstauskunft! Ein Mieterinteressent ist zwar nicht verpflichtet, eine Selbstauskunft auszufüllen, allerdings wird er ohne sie kaum an die Wunsch-Wohnung kommen.
In der Selbstauskunft müssen u.a. Fragen zur finanziellen Situation und zu den Personen, die einziehen wollen, beantwortet werden. Sollten diese nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, riskiert der Mietinteressent ggf. eine fristlose Kündigung. Fragen zu Religionszugehörigkeit u.a. müssen allerdings nicht beantwortet werden – sie gehen den neuen Vermieter nichts an. Fragen Sie auf alle Fälle nach, warum der Interessent eine neue Wohnung benötigt.
Bonitätsprüfung : für eine Privatperson aufgrund der Datenschutzrechtlichen nicht ganz einfach, aber möglich ist das Einholen von Informationen über private Auskunfteien. Diese Unternehmen dürfen nur gesicherte Infos heraus geben. Allerdings sind diese Datenbanken meist unvollständig und bringen daher nur sehr eingeschränkten Schutz. Eine Schufa-Auskunft, die der Interessent sich selbst besorgt, ist sicher auch eine gute Alternative.
Sicherheit : Sie können bis zu drei Monatskaltmieten Kaution verlangen. Diese muss der Mieter nicht sofort zahlen, sondern kann auch in drei Raten überweisen. Im Allgemeinen sind zwei Monatskaltmieten üblich.
Alternativ kann auch eine Bürgschaft für die Mietkaution abgegeben werden. Bei einer Bürgschaft muss der Bürge zahlen, sobald eine Zwangsvollstreckung gegen den Mieter erfolglos sein sollte. Wir empfehlen eine Barzahlung spätestens bei Schlüsselübergabe.
Fazit
Es ist nicht leicht, einen ausgeklügelten Mietvertrag zu entwerfen. Lassen Sie sich beim Entwurf über die Schulter schauen oder gehen Sie gleich zu einem Anwalt, der Sie beraten kann. Dieser kostet zwar Geld, allerdings rechnet sich dieses Geld auf lange Sicht mit Sicherheit. Mit einem wasserdichten Mietvertrag sind Sie auf der sicheren Seite und brauchen keine Befürchtungen zu haben, dass Sie bei Mietrückzahlungen oder anderen Unannehmlichkeiten mit leeren Händen dastehen. Eine Mitgliedschaft im Haus- und Grundbesitzerverein ist für jeden Vermieter von Vorteil. Er hilft Ihnen auch bei der Erstellung eines Mietvertrages.
Wenn Sie diese Fehler vermeiden, sind Sie auf einem guten Weg, Ihre Immobilie bestmöglich zu vermieten.
Viel Erfolg beim Vermieten!
Gerne bin ich bereit Ihnen mit weiteren Tipps zur Seite zu stehen.